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Kassenwechsel Zahnarzt
München Dr. Oberschelp

Kassenwechsel

Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse können jederzeit zum Ende des übernächsten Kalendermonats ihre Kasse wechseln. Kündigt man also z.B. im April seine Krankenkasse, bleibt man bis 30. Juni noch dort versichert und ist ab 1. Juli bei der neuen Krankenkasse versichert sein. Neu seit 2002 ist, dass man nun mindestens 18 Monate in der gleichen Krankenkasse bleiben muss ("Bindungsfrist"). Dies gilt auch über einen Arbeitgeberwechsel hinaus. Wenn man z.B. nach 10 Monaten Mitgliedschaft vorübergehend 2 Monate lang ohne Arbeit ist, muss man bei Antritt der nächsten Arbeitsstelle noch mindestens 6 weitere Monate bei der gleichen Kasse bleiben.
Übrigens muss jede gesetzliche Krankenkasse Sie aufnehmen. Und das unabhängig davon, wie gesund Sie sind, wieviel Sie verdienen oder wieviele Kinder Sie haben.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die neue Kasse mitteilen, damit er die Beiträge an die richtige Kasse zahlt.

Kündigung:
Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben ohne Angabe von Gründen (z.B. "hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse fristgemäß zum 30.09. diesen Jahres."). Die alte Krankenkasse stellt Ihnen eine Kündigungsbestätigung aus, die Sie bei der neuen Krankenkasse einzureichen haben.