Häufig gestellte Fragen

Fragen an Ihren Zahnarzt in Mosach

Bekomme ich schnell einen Termin bei Ihnen?

In der Regel versuchen wir, Ihnen innerhalb von sieben Tagen einen passenden Termin einzurichten.

Wartet man bei Ihnen lange im Wartezimmer?

Nein – Wartezeiten versuchen wir zu vermeiden.
Allerdings können unerwartete Schmerzpatient:innen die Wartezeit verändern.

Wie vereinbare ich einen Termin bei Ihrer Praxis in Moosach?

Termine werden telefonisch vergeben. In der Regel erhalten Sie sofort mehrere Terminoptionen im Laufe der Woche. 

Nehmen Sie noch neue Patient:innen an?

Ja, unser Bestellsystem ist so angelegt, dass jede:r neue Patient:in möglichst zeitnah einen Termin erhalten kann.

Ich bin neu in der Praxis in Moosach, was brauche ich für den ersten Termin?

Denken Sie an Ihre Versichertenkarte. In den meisten Fällen ergibt das Erstgespräch, ob wir noch weitere Unterlagen benötigen.
Sollten Sie eine Knirscherschiene verwenden, bringen Sie diese bitte mit.
Ach ja – und: gute Laune!

Was sollte ich vor einem Zahnarztbesuch beachten?

Haben Sie ein konkretes Anliegen wie z.B. Schmerzen, ist es vorteilhaft, dass Sie sich so gut wie möglich überlegen, von welchem Zahn die Schmerzen ausgehen. Häufig ist das für Sie tatsächlich recht schwer, weil die Schmerzen ausstrahlen können – wir können in jedem Fall weiterhelfen. 

Wenn Sie eine Knirscherschiene haben, ist es gut, diese dabei zu haben, weil es viele verschiedene Typen gibt. Wir überprüfen gerne die Funktion

Sollte Ihr Anliegen eine Zweitmeinung sein, ist es gut, die bisherigen Unterlagen wie z.B. Planungsdokumente dabei zu haben.

Fragen zur Ästhetik Ihrer Zähne besprechen wir immer erstmal im gemeinsamen Gespräch, um Ihre eigenen Vorstellungen zu konkretisieren.

Muss ich bei einem Zahnarztbesuch nüchtern sein?

Nein, Sie sollten vor einer Behandlung normal gegessen und getrunken haben – Sie sollen sich wohlfühlen!

Behandeln Sie auch Notfälle?

Selbstverständlich behandeln wir auch Notfälle. Dafür haben wir im Tagesablauf fast immer Zeitfenster vorgesehen.

Wie lange soll ich bei Zahnschmerzen warten?

Es ist meistens am besten, gleich einen Termin zu vereinbaren. So kann nichts verschleppt oder verschlimmert werden.

Welche Leistungen deckt die gesetzliche Krankenversicherung ab?

Vorsorge & Prophylaxe

  • Zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr (ab dem 6. Lebensjahr)
  • Zahnsteinentfernung (1x jährlich)
  • Fluoridierung & Fissurenversiegelung bei Kindern

Zahnbehandlung

  • Kassenfüllungen bei Karies
  • Wurzelbehandlungen (bei bestimmten Voraussetzungen)
  • Parodontitis-Behandlung

Zahnersatz

  • Festzuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen
  • Implantate meist keine Kassenleistung (Ausnahmefälle möglich)

Schmerz- & Notfallbehandlung

  • Akute Notfallbehandlungen werden übernommen

Private Zusatzleistungen (nicht von der Kasse übernommen)

  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Hochwertige Füllmaterialien (z. B. Keramik)
  • Implantate (in der Regel)
  • Bleaching & ästhetische Behandlungen
Was muss ich als gesetzlich oder privat Versicherter beachten?

Wir akzeptieren alle Versicherungen. Das Leistungsspektrum bieten wir für alle Versicherten an. Lassen Sie sich von uns beraten!

Kommen Sie das erste Mal zu uns, machen wir zusätzlich zur üblichen Durchsicht eine Laserkontrolle. Auch wenn diese Laserdiagnostik keine Kassenleistung ist, wird Ihnen diese Leistung kostenfrei zur Verfügung gestellt – genau ist nun mal genau! 

Wie läuft es bei zahnärztlichen Behandlungen mit einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung?

Private Krankenversicherungen übernehmen nahezu alle denkbaren Therapieschritte.

Die Kostenübernahme ist in Ihren Versicherungsbedingungen individuell geregelt.
In der Regel benötigen Sie keinen Kostenvoranschlag – nur bei Zahnersatz fordern viele Versicherungen vorab Unterlagen an. Wir klären das immer individuell mit Ihnen.

Ich habe Zahnarztangst, was kann ich tun?

Wichtig ist, dass Sie mit uns darüber sprechen. Wir stellen uns darauf ein und nehmen maximale Rücksicht.
Der erste Schritt ist, einfach zum Telefon zu greifen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Alle Schritte – große wie kleine Teilschritte – werden gemeinsam mit Ihnen so gestaltet, dass Sie tatsächlich gerne zu uns kommen.
Stimmt – ein hohes Ziel, aber machbar!

Ab welchem Alter sollte mein Kind zum Zahnarzt?

Wir empfehlen, Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr mit in die Praxis zu nehmen – am besten, wenn ein Elternteil selbst einen Termin hat.
Bei diesem Termin – es sollte nur ein Routinecheck sein – sitzen die Kinder auf dem Schoß der Eltern und schauen zu. So erleben die Kleinkinder, dass der Besuch beim Zahnarzt angenehm und positiv ist. Sie lernen unser Team kennen, und es fällt später viel leichter, selbst spielerisch in den Mund schauen zu lassen.

Adresse

Zahnarztpraxis
Dr. Jörg-F. Oberschelp
Dachauer Str. 431
80992 München-Moosach

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
8:30-12:30 und 14:00-18:00

Freitag
8:30-12:30 und 14:00-17:00

Kontakt

Tel 1: 089 1418880

Tel 2: 089 142833

Mobil: 0151 11441001

© Zahnarztpraxis Dr. Jörg-F. Oberschelp

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Tel 2: 089 142833

Mobil: 0151 11441001

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8:00-12:00 & 14:00-18:00

Freitag
8:00-12:30 & 14:00-17:00